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   LG Hamburg, 27.04.2010 - 310 O 368/09   

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LG Hamburg, 27.04.2010 - 310 O 368/09 (https://dejure.org/2010,96280)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.04.2010 - 310 O 368/09 (https://dejure.org/2010,96280)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. April 2010 - 310 O 368/09 (https://dejure.org/2010,96280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 675 BGB, § 280 BGB
    Pflichtverletzung aus dem mit der Erblasserin geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag, Entstehung eines Schadens durch Leistung von Einlagen in die Erben-Kommanditgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.02.1977 - VI ZR 249/74

    Geltendmachung von Schäden eines Geschäftsführer-Gesellschafters einer GmbH

    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2010 - 310 O 368/09
    Die enge Verflechtung der Interessenbereiche der Kapitalgesellschaft und des geschäftsführenden Alleingesellschafters müsse berücksichtigt werden, da die Vermögensentwicklung der Gesellschaft von den Dispositionen des geschäftsführenden Alleingesellschafters abhängig sei und sich in der Entwicklung seines Vermögens umsetze (BGH NJW 1977, 1283 ff.).

    Es sei der Beherrschung der Gesellschaft durch den geschäftsführenden Alleingesellschafter Rechnung zu tragen; was die Gesellschaft durch seine Tätigkeit erwerbe, treffe ihn als Alleingesellschafter (BGH NJW 1977, 1283 ff.).

    Den dadurch hervorgerufenen Gefahren einer Entziehung der Haftungsmasse zu Lasten der Gesellschaftsgläubiger sowie einer doppelten Inanspruchnahme des Schädigers durch (zuerst) den Gesellschafter und (anschließend) die Gesellschaft ist dahingehend zu begegnen, dass in solchen Fällen der Alleingesellschafter nur Leistung an die Gesellschaft verlangen kann (BGH NJW 1977, 1283 ff.; OLG Düsseldorf ZIP 1997, 27 ff.; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1259f.).

    Allenfalls bei einem Alleingesellschafter kann die der Rechtsprechung zugrunde liegende enge Verflechtung der Interessenbereiche von Gesellschaft und Gesellschafter gegeben sein (vgl. BGH NJW 1977, 1283 ff.; insoweit krit. OLG Hamburg a.a.O.).

  • BGH, 13.11.1973 - VI ZR 53/72

    Gesellschaftsschaden als Gesellschafterschaden

    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2010 - 310 O 368/09
    Ein Schadensersatzanspruch steht im Grundsatz nur demjenigen zu, bei dem der Schaden unmittelbar entstanden ist (vgl. u.a. BGHZ 61, 380 ff.; MünchKomm-BGB/Oetker, 5. Auflage, § 249 Rn. 268).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft auch den Schaden liquidieren kann, den seine Gesellschaft erlitten hat (BGHZ 61, 380 ff.; BGH NJW-RR 1977, 1283 ff.; BGH VersR 1989, 94f.; BGH NJW-RR 1995, 864f.).

  • BGH, 23.03.1995 - III ZR 80/93

    Direktanspruch des Alleingesellschafters einer GmbH wegen Amtshaftung

    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2010 - 310 O 368/09
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft auch den Schaden liquidieren kann, den seine Gesellschaft erlitten hat (BGHZ 61, 380 ff.; BGH NJW-RR 1977, 1283 ff.; BGH VersR 1989, 94f.; BGH NJW-RR 1995, 864f.).

    Begründet wird die Rechtsprechung damit, es entspreche der "wirtschaftlichen Wirklichkeit" dass der geschäftsführende Alleingesellschafter unmittelbar wirtschaftlich berührt werde, wenn seine Gesellschaft einen Verlust erleide oder Gewinne erwirtschafte (u.a. BGH NJW-RR 1995, 864f.).

  • BGH, 06.10.1988 - III ZR 143/87

    Entschädigung eines Alleingesellschafters einer Kapitalgesellschaft für

    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2010 - 310 O 368/09
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft auch den Schaden liquidieren kann, den seine Gesellschaft erlitten hat (BGHZ 61, 380 ff.; BGH NJW-RR 1977, 1283 ff.; BGH VersR 1989, 94f.; BGH NJW-RR 1995, 864f.).
  • OLG Hamburg, 30.09.2005 - 1 U 204/04
    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2010 - 310 O 368/09
    Diese Rechtsprechung wird in der Literatur verbreitet abgelehnt (u.a. John JZ 1979, 511, 512; Berg NJW 1974, 933, 934 ff.; Schulte NJW 1979, 2230, 2232 ff.; Hofmann VersR 1980, 605, 608 ff.; krit. auch OLG Hamburg, Urteil vom 30.9.05, 1 U 204/04), wobei hierauf im vorliegenden Einzelfall nicht eingegangen werden muss, da dieser mit den durch den Bundesgerichtshof entschiedenen Konstellationen in mehrfacher Hinsicht nicht vergleichbar ist.
  • OLG Düsseldorf, 28.11.1996 - 6 U 11/95

    Ungesicherte Anlagegeschäfte eines Finanzvorstands einer AG L

    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2010 - 310 O 368/09
    Den dadurch hervorgerufenen Gefahren einer Entziehung der Haftungsmasse zu Lasten der Gesellschaftsgläubiger sowie einer doppelten Inanspruchnahme des Schädigers durch (zuerst) den Gesellschafter und (anschließend) die Gesellschaft ist dahingehend zu begegnen, dass in solchen Fällen der Alleingesellschafter nur Leistung an die Gesellschaft verlangen kann (BGH NJW 1977, 1283 ff.; OLG Düsseldorf ZIP 1997, 27 ff.; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1259f.).
  • OLG Hamm, 04.06.2002 - 27 U 212/01

    Eigener Ersatzanspruch des GmbH-Alleingesellschafters wegen eines Schadens der

    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2010 - 310 O 368/09
    Den dadurch hervorgerufenen Gefahren einer Entziehung der Haftungsmasse zu Lasten der Gesellschaftsgläubiger sowie einer doppelten Inanspruchnahme des Schädigers durch (zuerst) den Gesellschafter und (anschließend) die Gesellschaft ist dahingehend zu begegnen, dass in solchen Fällen der Alleingesellschafter nur Leistung an die Gesellschaft verlangen kann (BGH NJW 1977, 1283 ff.; OLG Düsseldorf ZIP 1997, 27 ff.; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1259f.).
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